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02 Mai
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Krankentagegeld – die “Rettung” für Selbstständige

Als Selbstständiger hat man mit so manchem Risiko zu kämpfen. Die Auftragslage muss immer stimmen, Kunden müssen bei der Stange gehalten und die eigenen Mitarbeiter bezahlt werden. Doch was ist, wenn man als Unternehmer ausfällt? Zum Beispiel weil man einen Unfall hat oder einem eine Krankheit ereilt? Dies kann mitunter zu ganz erheblichen Verdienstausfällen führen.

In so einer Situation kann einen dann oftmals nur das Krankentagegeld über den Berg bringen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Ausprägung der privaten Krankenversicherung, bei der man für jeden Tag an dem man Berufs-unfähig ist und ein Attest vom Arzt vorweisen kann, einen festen Satz erhält. Sinnvollerweise sollte Dieser dem täglichen Durchschnittsverdienst entsprechen. So erhält man dann sein Gehalt weiter, auch wenn man krank ist.

Was für einen normalen Arbeitnehmer also ganz einfach die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist (die bereits als selbstverständlich angesehen wird…), das kann man sich als Unternehmer also dazukaufen. In der Regel ist das Krankentagegeld dabei ein Zusatz zur normalen Krankenversicherung, es kann allerdings auch bereits Bestandteil eines Premium-Versicherungsschutzes sein, je nachdem wie der Versicherungsvertrag ausgestaltet ist…

Gerade wenn als Unternehmer genau weiß, dass im eigenen Betrieb nichts ohne einen läuft, ist das Krankentagegeld in der Regel unverzichtbar. Es ist damit die Rettung, wenn man mal für ein paar Tage krank wird. Man darf das Ganze jedoch nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechseln, denn das Krankentagegeld wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgezahlt. Sollte man dauerhaft berufsunfähig werden, so greift die Krankentagegeldversicherung nicht mehr. Hier muss dann tatsächlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden.

 
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